Aufhebung «Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der Feuerungskontrolle» per 31. Juli 2025
Mit Schreiben (BSIG-Nr. 8/823.111/4.4) vom 4. November 2024 hat das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern darüber informiert, dass per 1. August 2025 die Liberalisierung der Feuerungskontrolle in Kraft tritt. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinden lag, auf den Kanton übertragen. Aufgrund der Anpassungen des übergeordneten Rechts muss die Gemeinde das «Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der Feuerungskontrolle» ausser Kraft setzen.
Nach Artikel 52 Absatz 3 des Gemeindegesetztes des Kantons Bern vom 16. März 1998 hat der Gemeinderat am 31. März 2025 beschlossen, das «Reglement zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der Feuerungskontrolle» von Amtes wegen per 31. Juli 2025 ersatzlos aufzuheben.
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. März 1998 wird diese Aufhebung bekannt gemacht. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, 3550 Langnau i.E., erhoben werden.
Gemeinderat
11.04.2025