Verpflichtungskredit Umzug Kindergarten Rüderswil - Fakultatives Referendum

Anlässlich seiner Sitzung vom 10. März 2025 hat der Gemeinderat einen Verpflichtungskredit von CHF 220'000.00 für den Umzug des Kindergartens in die Räumlichkeiten des 1. OG des Gemeindehauses Rüderswil und für den Neubau eines Spielplatzes auf dem Rasen des Schulhauses Rüderswil genehmigt. Der Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum (Art. 43 ff Gemeindeverfassung). Im März und Mai 2025 werden die Lehrpersonen und die betroffenen Eltern über die geplanten Bauarbeiten und den Umzug informiert.

 

Mindestens 50 Stimmberechtigte können innert 30 Tagen seit Bekanntmachung des Beschlusses mit ihrer Unterschrift die Vorlage des Geschäfts anlässlich der nächsten Gemeindeversammlung verlangen. Die Referendumsfrist beginnt am Freitag, 14. März 2025 und dauert bis am Montag, 14. April 2025. Die Unterschriften sind bis spätestens am 14. April 2025 (Poststempel) bei der Gemeindeschreiberei Rüderswil, Dorfstrasse 116, 3437 Rüderswil, einzureichen. Die Unterlagen zu diesem Geschäft liegen ab dem 14. März 2025 bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

 

Rüderswil, 10. März 2025

 

Der Gemeinderat

 

13.03.2025