Teilrevision Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement
Einwohnergemeinde Rüderswil
Teilrevision Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement: Inkrafttreten
In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Rüderswil an seiner Sitzung vom 15. Mai 2023 die Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement angepasst hat. Die revidierte Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement liegt vom 6. Juli 2023 bis 7. August 2023 zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental-Oberaargau, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau, erhoben werden.
Gemeinderat
Rüderswil
05.07.2023