Erwahrung der Urnenabstimmung vom 25. September 2022
Der Gemeinderat erwahrt die Urnenabstimmung vom 25. September 2022 gemäss Art. 16 Abs. 2 des Reglementes über die Urnenwahlen und –abstimmungen. Die Stimmbeteiligung lag bei 51.5 %.
Die Teilrevision der Gemeindeverfassung wurde mit 701 Ja-Stimmen und 101 Nein-Stimmen angenommen. Dabei sind 802 gültige Stimmzettel eingegangen.
Gegen die Resultate wurden keine Beschwerden eingereicht. Die Teilrevision der Gemeindeverfassung ist somit rechtskräftig.
01.11.2022